Corona-News vom Pferdesportverband Schleswig-Holstein

Pferdesportverband Schleswig-Holstein

Lockdown-Verlängerung: Keine Lockerungen für den Sport

Liebe Pferdefreunde,

leider hat die Pandemie Deutschland und die Welt noch immer fest im Griff. Deshalb wurde nun von Bund und Ländern beschlossen, den Lockdown bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Die Regelungen für den Sport bleiben dabei vorerst unverändert. Wie uns bereits zu Beginn des Lockdowns vom zuständigen Ministerium erläutert wurde, ergeben sich daraus für den Pferdesport die folgenden Vorgaben:

Während des Lockdowns dürfen unsere Pferdesportanlagen nur in so weit öffnen, wie der Betrieb zur Erhaltung des Tierwohls notwendig ist. Das Sporttreiben und Trainieren ist damit auf den Anlagen nicht zulässig, die Pferde dürfen aber versorgt und im Rahmen der Notbewegung auch so geführt, longiert, geritten, oder gefahren werden, wie es für ihre Gesunderhaltung notwendig ist. Unterricht auf den Anlagen ist während des Lockdowns grundsätzlich nicht gestattet. Es ist aber denkbar, die Pferde und Ponys unter Aufsicht / Anleitung zu bewegen, wenn dies für ihre Gesunderhaltung notwendig ist, also zum Beispiel wenn zur notwendigen Bewegung kleinerer Ponys nur Kinder in Frage kommen und diese zur Sicherheit von Mensch und Tier beaufsichtigt werden müssen.

Die Anzahl der im Rahmen der Versorgung oder Notbewegung gleichzeitig im Stall, in der Halle oder auf dem Platz anwesenden Personen ist so gering wie möglich zu halten. Es ist jederzeit der erforderliche Mindestabstand einzuhalten. Zuschauer sind nicht gestattet. Gemeinschaftsräume sind geschlossen zu halten, Gastronomie und Beherbergung sind nicht gestattet. Das Führen von Anwesenheitslisten ist zurzeit nicht vorgeschrieben, es erscheint aber im Sinne einer möglichen Kontaktnachverfolgung empfehlenswert.

Für Berufs- und Kadersportler und deren Trainer, sowie für Sportangebote zur medizinischen Rehabilitation, kann beim zuständigen Ordnungsamt unter Vorlage eines entsprechenden Hygienekonzepts eine Ausnahmegenehmigung zur Öffnung von Sportanlagen beantragt werden. Therapeutische Maßnahmen außerhalb der Rehabilitation werden in der Verordnung nicht explizit genannt, wir gehen aber davon aus, dass es auch hierfür möglich sein sollte, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Außerhalb der Pferdesportanlagen, also zum Beispiel im Gelände oder bei privater Pferdehaltung, gelten weiterhin die schon aus dem November bekannten Regelungen zum Sporttreiben, also dass dies nur allein, mit einer weiteren Person, oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt gestattet ist. Im Rahmen dieser Regelung wäre Einzelunterricht im Gelände oder z.B. auf einem eigenen, privaten Reitplatz (also ohne Einsteller, Haltergemeinschaft, Gastreiter, etc.) denkbar, da dies, wie im November, als Sporttreiben „mit einer weiteren Person“ verstanden werden kann.

Auch die erweiterte Maskenpflicht bleibt während des Lockdowns bestehen. Diese sieht vor, dass in geschlossenen Räumen, die im Zuge des Berufs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, sowie am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen, grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Davon kann abgewichen werden:

- am festen Steh- oder Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;

- bei schweren körperlichen Tätigkeiten (z.B. bei der Stallarbeit);

- wenn Kontakte nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen;

-bei der Nahrungsaufnahme;

-wenn dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist.

In der Sattelkammer, in den sanitären Anlagen sowie auf Wegen durch die Stallgasse sollte daher von allen Anwesenden eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, da es sich dabei in der Regel um „für den Berufs- und Kundenverkehr“ zugängliche, geschlossene Räume handelt. Die jeweiligen Putzplätze sind unserer Ansicht nach als „fester Stehplatz“ zu verstehen, so dass hier keine Maske nötig sein sollte, solange der Mindestabstand eingehalten wird.

Wichtig: Bei Bedarf können die Kreise diese Vorgaben ggf. anpassen. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig (z.B. über die jeweilige Website Ihres Kreises), ob vor Ort evtl. strengere Vorgaben gelten.

Weitere Informationen, auch zu Überbrückungshilfen, sowie alle Handlungsleitfäden der FN finden Sie hier: www.pferd-aktuell.de/coronavirus. Bitte denken Sie daran, dass die Corona-Lage sehr dynamisch ist und sich die staatlichen Vorgaben schnell verändern können. Deshalb unterliegen auch die oben genannten Dokumente einem ständigen Anpassungsprozess.

Liebe Pferdefreunde, uns ist bewusst, dass manche Maßnahmen und Beschlüsse der Politik nur schwer nachvollziehbar sind und wir verstehen, dass das umso schwerer hinzunehmen ist, wenn dadurch nicht nur die gewohnte Normalität eingeschränkt, sondern auch die berufliche Existenz bedroht wird. Wir haben natürlich viele gute Argumente, warum man in unserem Sport anders agieren könnte und bringen sie bei den Entscheidungsträgern vor. Gleiches passiert aber durch alle Interessensgruppen unserer Gesellschaft und damit ist es für die Politik schwierig, Lockerungen für einzelne Bereiche, wie zum Beispiel den Pferdesport, zu ermöglichen. Wir setzen uns natürlich auch weiterhin beständig dafür ein, dass die Interessen der Pferdefreunde, privater wie beruflicher Natur, bestmöglich in den Regelungen des Landes berücksichtigt werden. Leider müssen aber auch wir hinnehmen, wenn die Politik angesichts der Gefahren durch die Pandemie in einigen Punkten keine weiteren Zugeständnisse machen kann, weil sie, bei allem Verständnis für die berechtigten Anliegen und Forderungen aus den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft, immer noch die gesamtgesellschaftliche Situation an erster Stelle berücksichtigen muss.

Wir alle wünschen uns, dass diese Maßnahmen bald ein Ende haben. Bitte lassen Sie uns deshalb alle gemeinsam unser Möglichstes dafür tun, dass die Infektionszahlen wieder sinken, indem wir uns alle an die Regeln und Empfehlungen halten.

Ihr Team vom Pferdesportverband

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