Corona-News zum 8.3.2021

 

Pferdesportverband Schleswig-Holstein

Weitere Lockerungen ab 8. März: Mehr Personen in der Halle und kontaktfreies Gruppentraining

+++ Hinweis: Die folgenden Vorgaben entstammen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und haben vorerst Gültigkeit bis zum 28. März 2021. Abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen, können Städte und Kreise für Hochinzidenzgebiete Allgemeinverfügungen mit strengeren Vorgaben erlassen. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig (z.B. über die jeweilige Website Ihres Kreises), ob vor Ort evtl. abweichende Regelungen gelten. +++

Liebe Pferdefreude,

wie erhofft, konnten die Sportverbände im Dialog mit der Politik für den aktuellen Verordnungszeitraum weitere Lockerungen für den Sport erwirken. Zwar gibt es immer noch Bereiche, in denen unsere Argumente noch keine Berücksichtigung gefunden haben, aber es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und wir bleiben natürlich dran.

Im Freien ist ab sofort – unter bestimmten Bedingungen - wieder gemeinsames Sporttreiben und auch Gruppentraining / -unterricht erlaubt. Die folgenden Personen-Konstellationen sind dabei gemäß §11 der aktuellen Landesverordnung möglich:

- Jemand treibt allein Sport.

- Jemand treibt mit einer weiteren Person Sport. Die zweite Person kann ein Trainer sein. Zwischen diesen zwei Personen gilt kein Abstandsgebot. Kontaktsport und Hilfestellung (auch im Rahmen des angeleiteten Einzeltrainings/-unterrichts) sind damit möglich.

- Jemand treibt gemeinsam mit Personen aus seinem eigenen Haushalt Sport. Zwischen den Haushaltsmitgliedern gilt kein Abstandsgebot. Kontaktsport und Hilfestellung sind damit möglich. Gehört ein Trainer zum Haushalt, kann dieser die anderen Mitglieder des Haushalts auch trainieren / unterrichten.

- Bis zu 10 Personen treiben gemeinsam, aber kontaktfrei, Sport. Das heißt, dass die Abstands- und Hygieneregeln zwischen den Personen eingehalten werden und der Abstand so zu wählen ist, dass keine Aerosolübertragung zu befürchten ist. Sollte eine Aerosolübertragung trotz des Mindestabstands wahrscheinlich sein, ist dieser entsprechend zu vergrößern. In dieser Konstellation ist auch Gruppentraining /-unterricht möglich, also beispielsweise ein Trainer mit bis zu neun Schülern. Auch Gruppenausritte sind im Rahmen dieser Vorgabe denkbar. Da die Wahrung des Abstands für diese Konstellation vorgeschrieben ist, darf eine Hilfestellung am Pferd nur dann erfolgen, wenn es aus der akuten Situation heraus zur Sicherheit von Mensch und Tier unvermeidbar ist.

- Kinder unter 14 Jahren dürfen in festen Gruppen aus bis zu 20 Personen unter Anleitung eines Trainers Sport treiben, sofern dies kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erfolgt. Der Abstand ist so zu wählen , dass keine Aerosolübertragung zwischen den Personen zu befürchten ist. Sollte eine Aerosolübertragung trotz des Mindestabstands wahrscheinlich sein, ist dieser entsprechend zu vergrößern. Da die Wahrung des Abstands für diese Konstellation vorgeschrieben ist, darf eine Hilfestellung am Pferd nur dann erfolgen, wenn es aus der akuten Situation heraus zur Sicherheit von Mensch und Tier unvermeidbar ist. Der Trainer hat für diese Form des Gruppenunterrichts ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Kinder zu erheben.

Sofern die Anlage auch über geschlossene Räume (z.B. Halle, Stallgebäude, etc.) verfügt, ist in jedem Fall ein entsprechendes Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten aller Sporttreibenden müssen erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden. Zuschauer sind auf den Sportanlagen nicht gestattet.

In Hallen gelten zwar, trotz aller Argumente hinsichtlich der Größe, der Luftzirkulation, ggf. offener Seiten u.ä., immer noch die Vorgaben für geschlossene Räume, aber auch diese wurden gelockert: Pro 80m² Fläche ist nun eine Person in der Halle zulässig. In einer 20 x 40m Halle wären das also bis zu 10 Personen. Diese können dort in den folgenden Konstellationen Sport treiben bzw. die Pferde bewegen:

- Allein.

- Mit einer weiteren Person. Die zweite Person kann ein Trainer sein. Zwischen diesen zwei Personen gilt kein Abstandsgebot. Kontaktsport und Hilfestellung (auch im Rahmen des angeleiteten Einzeltrainings/-unterrichts) sind damit möglich.

- Mit Personen aus ihrem eigenen Haushalt. Zwischen den Haushaltsmitgliedern gilt kein Abstandsgebot. Kontaktsport und Hilfestellung sind damit möglich. Gehört ein Trainer zum Haushalt, kann dieser die anderen Mitglieder des Haushalts auch trainieren / unterrichten.

Es können mehrere dieser Konstellationen unabhängig voneinander in der Halle Sport treiben bzw. im Unterricht trainieren, sofern sie sich möglichst gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilen und eindeutig keine gemeinsame Sportausübung erfolgt. Zwischen den verschiedenen Konstellationen gilt das Abstandsgebot. Der Abstand ist so zu wählen, dass keine Aerosolübertragung zwischen den Personen zu befürchten ist. Sollte eine Aerosolübertragung trotz des Mindestabstands wahrscheinlich sein, ist dieser entsprechend zu vergrößern. Es wäre also rein rechnerisch z.B. möglich, dass zwei Trainer mit je einem Schüler, zwei Einzelreiter und ein 4-Personenhaushalt (also insgesamt 10 Personen) in einer 20 x 40m Halle unabhängig voneinander Sport treiben.

Es ist in jedem Fall ein entsprechendes Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten aller Sporttreibenden müssen erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden. Zuschauer sind auf der gesamten Sportanlage nicht gestattet.

Natürlich versuchen wir weiterhin, die Politik davon zu überzeugen, dass eine gut belüftete Reithalle aus infektiologischer Sicht genauso behandelt werden sollte wie der Außenbereich und informieren Sie, falls sich in diesem Bereich Änderungen ergeben.

Lehrgänge, Breitensport- und Amateurturniere sowie Sitzungen sind gemäß des allgemeinen Veranstaltungsverbots, ebenso wie Gastronomiebetrieb und touristische Beherbergung, leider weiterhin untersagt. Digitaler Unterricht in Vorbereitung auf etwaige spätere Prüfungen ist natürlich möglich. Zudem erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit der Landeskommission gerade verschiedene Optionen, wie der Erwerb von Abzeichen auch unter Einhaltung der aktuell gültigen Bestimmungen ermöglicht werden kann. Hierzu werden wir Ihnen in Kürze nähere Informationen zukommen lassen.

Liebe Pferdefreunde, die neuen Regelungen bieten uns wichtige Handlungsspielräume. Bitte tragen Sie durch Ihre Umsicht in der Umsetzung dazu bei, dass die Situation so erhalten und weiter verbessert werden kann.

Weitere Informationen zu den aktuellen Vorgaben finden Sie in unseren FAQ: https://pferdesportverband-sh.de/.../haeufige-fragen-zur...

Ergänzende Informationen sowie Handlungsleitfäden und Vorlagen für Hygienekonzepte etc. finden Sie in der Materialsammlung der FN: https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus.

Bitte denken Sie daran, dass die Corona-Lage sehr dynamisch ist und sich die staatlichen Vorgaben schnell verändern können. Deshalb unterliegen auch die oben genannten Dokumente einem ständigen Anpassungsprozess.

Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!

Ihr Team vom Pferdesportverband

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