Weiter Lockerungen

Liebe Pferdefreunde,

soeben wurde uns folgendes mitgeteilt:

„Gruppen von 10 Personen dürfen auch ohne das Einhalten der Abstandsregeln Sport ausüben. Auf die Sportart kommt es nicht an; auch kontaktintensive Sportarten wie Kampfsport können ausgeübt werden. Bei der Ausübung von Sport gilt das allgemeine Abstandsgebot aus § 2 Abs. 1 der Corona-Verordnung. Dabei gilt ebenfalls die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, wonach der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit bis zu 10 Personen nicht eingehalten werden muss. Dies ist bei der Ausübung von Sport in einer Gruppe bis zu 10 Personen stets der Fall, weil sich die Personen zu einem privaten Zweck, nämlich der Ausübung von Sport, treffen.“

Dies ist inzwischen auch in den FAQ des Landes nachzulesen (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html , Stand 11.06.2020). Demnach ist es aktuell wieder möglich, Gruppenvoltigieren, Reitspielgruppen oder gemeinsame Ausritte mit bis zu 10 Personen durchzuführen, Reitanfänger direkt am Pferd zu unterstützen, oder als Trainer auf einem Gespann mitzufahren. Bitte denken Sie dennoch daran, dass die Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen dazu dienen, die Gesundheit aller zu schützen und machen Sie verantwortungsbewusst von dieser Möglichkeit Gebrauch.  

Außerdem enthalten die FAQ eine weitere Klarstellung zum Thema Veranstaltungen: „Für Außenveranstaltungen gilt, dass nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig anwesend sein dürfen. Gibt es feste Sitzplätze außen, zum Beispiel Tribünen, können 250 Personen anwesend sein.“ Die bekannten Abstands-, Kontakt- und Hygieneregeln gelten natürlich auch dort.

Ihr Team vom Pferdesportverband

 

Pferdesportverband S.-H. e.V.
Marienstr. 15
D-23795 Bad Segeberg
Tel.: ++49 (0) 4551-8892-18
Fax: ++49 (0) 4551-8892-20
E-Mail: hoetger@psvsh.de
 
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