Corona-Bestimmungen zum 23.8.2021

Neue Corona-Landesverordnung mit Testpflicht in Innenbereichen beschlossen

Ab Montag, 23. August 2021, gilt eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung mit u.a. neuen Testpflichten für ungeimpfte Menschen.

Für den Pferdesport gelten folgende zentrale Regelungen:

- Bei der Sportausübung im Innen- und Außenbereich entfällt die Obergrenze der maximal zulässigen teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler

- Für den Innenbereich gilt für nicht geimpfte oder genese Personen eine Testpflicht. In Hallen gelten, trotz aller Argumente hinsichtlich der Größe, der Luftzirkulation, ggf. offener Seiten u.ä., die Vorgaben für geschlossene Räume.

- Sofern das Training in Hallen stattfindet, sind durch die Verantwortlichen darüber hinaus die Kontaktdaten aller Personen zu erfassen sowie ein Hygienekonzept zu erstellen.

Weitere Infos findet ihr hier: https://bit.ly/3z3ezrZ

Zurück

Unsere Sponsoren