Pferdesportverband Schleswig-Holstein
Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen: Das gilt ab dem 14. Juni für den Pferdesport in Schleswig-Holstein
Die Lockerungen wirken sich auch auf den Pferdesport in Schleswig-Holstein aus. So darf grundsätzlich in allen Personenkonstellationen wieder Sport getrieben werden, jedoch gelten auch hier nach wie vor Obergrenzen.
Mit einem Hygienekonzept dürfen beispielsweise Breitensport- und Amateurwettkämpfe mit bis zu 1.000 Personen im Außenbereich ohne Testpflicht stattfinden.
Welche Lockerungsschritte ab dem 14. Juni für den Pferdesport gelten, finden Sie unter https://pferdesportverband-sh.de/.../haeufige-fragen-zur....
Die FAQ entsprechen unserem aktuellen Wissenstand. Es kann kurzfristig zu einzelnen Änderungen kommen. Bitte schauen Sie daher regelmäßig auf unsere Webseite.